Die Sitzung des Bauauschusses am 8.6.26 fand üblicherweise in der Zehntscheune statt.
Dem öffentlichen Teil der Sitzung lag folgende Tagesordnung zu Grunde.
Zu Beginn der TOP 2 und 3 erläuterte Manuel Bergold die unterschiedlichen Genehmigungsverfahren: die isolierte Befreiung, das Freistellungsverfahren sowie das Genehmigungsverfahren.
Isolierte Befreiung: Die isolierte Befreiung betrifft im Wesentlichen kleinere Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans, die grundsätzlich verfahrensfrei wären, jedoch einzelnen Festsetzungen des Bebauungsplans widersprechen. Für solche Vorhaben ist ein Beschluss des Bauausschusses erforderlich.
Freistellungsverfahren: Das Freistellungsverfahren wird angewendet, wenn der Planer des Bauherrn bestätigt, dass sämtliche Vorgaben des Bebauungsplans sowie der Bayerischen Bauordnung (BayBO) eingehalten werden. Für diese Vorhaben ist kein Beschluss des Gremiums notwendig.
Genehmigungsverfahren: Vorhaben im Genehmigungsverfahren liegen entweder außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans oder weichen von dessen Vorgaben ab. Hierfür ist ein Beschluss des Gremiums erforderlich.
In der heutigen Sitzung kamen alle drei Verfahrensarten zur Anwendung.
TOP 2: Zu 2.1 wurde im Rahmen einer isolierten Befreiung zugestimmt. 2.2 wurde im Genehmigungsverfahren genehmigt.
TOP 3: Beide Bauvorhaben wurden im Rahmen des Freistellungsverfahrens zur Kenntnis genommen.
TOP 4: Die Gemeinde lehnt den Antrag ab und bittet um die Vorlage entsprechender Gutachten, die die Auswirkungen untersuchen und darlegen. Das Gremium schloss sich der Auffassung der Gemeindeverwaltung an.
TOP 5: Das Gremium beschloss, dass gemeinsam mit den Anwohnern Lösungen für die Parksituation erarbeitet werden sollen.
TOP 6: Keine
Im Anschluss fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.

